Grundschule Hermannstraße Internationale Begegnungsschule - Offene Ganztagsschule
 Grundschule Hermannstraße  Internationale Begegnungsschule - Offene Ganztagsschule

Schulmitwirkung

© Ministerium für Schule und Wissenschaft NRW

Eltern haben das Recht, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten. Sie können in folgenden Gremien der Schule ehrenamtlich mitwirken:

 

#  Klassenpflegschaft

#  Schulpflegschaft

#  Fachkonferenzen

#  Schulkonferenz

Schulpflegschaftsvorsitzende(r) & Vertreter(in)

n.n.

n.n.

Nachfolgend finden Sie noch einige Infos, die wir dem Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW)

entnommen haben:

Infobroschüre:

 

Einen Überblick über die verschiedenen Gremien und Informationen über deren Aufgaben und Arbeit bietet Ihnen die Elternbroschüre des Schulministeriums NRW (MSW) "Einfach mitwirken" 

Schulgesetz:

 

Wie die Mitwirkung im Einzelnen aussieht und welche Möglichkeiten es gibt, sich zu beteiligenund mitzusprechen, regelt das Schulgesetz in den Paragraphen 62 bis 77.

Schulkonferenz:

 

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter und Lehrkräfte an. An der Grundschule ist eine Beteiligung von Schülerinnen und Schülern aus Altersgründen verständlicherweise noch nicht vorgesehen. Das folgt erst in den weiterführenden Schulen.

 

Zur Arbeitserleichterung hat das Schulministerium eine Geschäftsordnung (BASS 17-02 Nr. 1) herausgegeben. Diese Empfehlung enthält unter anderem Informationen zu Abstimmungen und Protokollen.

Die Schulkonferenz kann diese übernehmen, sie ändern oder ergänzen (§§ 63 Abs. 6. 64 Abs. 5 SchulG). Allerdings sollte der Beschluss der Schulkonferenz nicht auf ein Jahr beschränkt sein.

 

Darüber hinaus wird vom Schulministerium eine Wahlordnung (BASS 17-01 Nr.1) zur Verfügung gestellt, die erläutert, wie und welche Gremien gewählt werden.

 

Sowohl die Geschäftsordnung als auch die Wahlordnung sollten in der Schule bekannt gemacht werden (was hiermit erfolgt).

 

Das Schulministerium veröffentlicht in jedem Schuljar einen aktualisierten Wahlkalender, der die relevanten Termine noch einmal übersichtlich darstellt und kurze Hinweise zum Wahlverfahren sowie Stimmrecht gibt.

Teilkonferenz (§ 67SchulG)

 

Auf Verlangen* der Gruppe der Lehrerinnen und Lehrer, der Eltern oder der Schülerinnen und Schüler in der Schulkonferenz gehört eine Vertreterin oder ein Vertreter der entsprechenden Gruppe der Teilkonferenz an.

 

Die Schulkonferenz kann als Teilkonferenz einen Vertrauensausschuss bilden oder eine Vertrauensperson bestellen, die bei Konflikten vermitteln und mit den Beteiligten einvernehmliche Lösungen herbeiführen sollen.

 

* Das heißt, dass der Elternvertreter der Teilkonferenz NICHT AUTOMATISCH dabei ist, sondern nur, wenn es ausdrücklich gewünscht wird!

Hier finden Sie uns

Grundschule Hermannstraße
Hermannstr. 5
52222 Stolberg (Rhld.) 

 

Schulobst- und Gemüseprogramm

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