Im Oktober müssen alle schulpflichtigen Kinder in einer Schule angemeldet werden. Es gilt die freie Schulwahl. Alle Kinder haben das Recht, die nächstgelegene Schule zu besuchen.
Das Schulamt verschickt dazu an die Eltern einen blauen Anmeldebogen. Mit diesem blauen Anmeldebogen gehen die Eltern in eine Schule ihrer Wahl. In dieser Schule wird dann ein Stammblatt ausgefüllt.
Die Anmeldung ist nicht die Aufnahme in die gewählte Grundschule. Eine Aufnahme erfolgt immer erst frühestens im Mai vor der Einschulung.
Darum werden die Eltern gebeten:
Mit der Anmeldung werden die Kinder Gesundheitsamt in Stolberg zur schulärztlichen Untersuchung gemeldet. Das Gesundheitsamt schickt dann einen Termin. Diese Untersuchung ist gesetzliche Pflicht. Hier wird die Schulfähigkeit des Kindes überprüft. Kinder, die gesundheitliche Probleme haben, können vom Schulbesuch zurück gestellt werden.
Die Eltern erhalten zum Abschluss der Anmeldung einen Termin für ein Anmeldegespräch mit der Schulleiterin.