Wenn Eltern die Einschulung in eine Förderschule wünschen, dann muss ein entsprechender Antrag (gemäß AO-SF = Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung) in der zuständigen Grundschule bis zum 31. Januar von den Eltern gestellt werden.
Die Grundschule erstellt dazu einen Bericht, der den Elternantrag begründet. Auf der Grundlage dieses Berichts entscheidet die Schulaufsicht der Städteregion Aachen über den Antrag. Wird der Antrag befürwortet, dann wird ein Gutachten von einem Sonderpädagogen oder einer Sonderpädagogin erstellt. Dieses Gutachten empfiehlt einen Förderschwerpunkt. Die Schulaufsicht legt dann auf der Grundlage des Gutachtens einen Förderschwerpunkt fest. Erst nach der Zuweisung eines Förderschwerpunktes kann das Kind in einer Förderschule angemeldet werden.
Grundsätzlich wird in der Hermannschule jedes Kind aufgenommen. Im Rahmen des Gemeinsamen Lernens bekommen Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf Hilfe durch die Lehrerinnen, Förderpädagoginnen und Sonderpädagoginnen.
Grundsätzlich gilt:
Über den Förderort eines Kindes (Regelschule oder Förderschule) entscheiden die Eltern.