Für Kinder, die gemäß AO-SF im gemeinsamen Lernen gefördert werden, gelten besondere Regeln im Übergang in die Sekundarstufe I.
Hier muss nämlich berücksichtigt werden, dass die Schulwahl anderen Rahmenbedingungen unterliegt:
Damit der Übergang in die SEK I planerisch und pädagogisch sinnvoll vorbereitet werden kann, findet die Beratung für die Viertklässler im Gemeinsamen Lernen schon wenige Wochen nach den Sommerferien statt. Die Eltern werden durch Klassenlehrerinnen, Förder- und Sonderpädagoginnen beraten, eine Schulformempfehlung wird von den Lehrern und Lehrerinnen erteilt. Die Eltern äußern abschließend eine Schulwunsch (eine konkrete Schule!). Dies wird im Formblatt 3b des Schulamtes der Städteregion Aachen protokolliert.